Bauwasserhaltung aufgrund von Grundwasser
Aufgrund des Grundwassers wird im Zuge der Errichtung der Wohnanlage Burgblick Prutz durch die Alpencreativbau eine Bauwasserhaltung erforderlich sein. Hierzu wurde durch die Alpencreativbau bei der Wasserrechtsbehörde und Straßenverwaltung um die notwendigen Bewilligungen angesucht.
Zur Veranschaulichung anbei der Lageplan zur Leitungsführung vom GST 515/1 bis zum Faggenbach. Weiters 2 Bilder als Beispiel wie die Leitungsführung "aufgeständert" und "am Boden" aussieht.
Die Arbeiten und Bauwasserhaltung sind zwischen August 2024 bis Dezember 2024 geplant.
Zum Auf- und Abbau der Rohrleitungen wird für ca. 3 Tage die L250 einseitig befahrbar sein, dies wurde von der Straßenbehörde genehmigt und wird entsprechend beschildert und abgesichert.
Zum Betreiben der Bauwasserhaltung ist es notwendig, einseitig den Gehsteig entlang der Mühlgasse zu sperren. Weiterführend ist es aufgrund der Zusage der Eigentümer der GST 510 und 511/2 möglich, die Leitung vor der Kurve umzuleiten, wodurch es möglich ist, den Gehsteig auf einer Seite entlang der Mühlgasse durchgehend offen zu halten. Die Rohrleitung führt dann weiter neben der L250 bis zum Faggenbach, dort wird nach wasserrechtlichen Vorgaben ein Absetzbecken aufgestellt und dann das Wasser in den Faggenbach eingeleitet.