Abgabepflicht für das Halten eines Hundes / Sachkundenachweis für Hundehalter:innen

Hund

Mit der Novelle des Landespolizeigesetzes wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.

Hundehalter:innen, die ab 01. April 2020 erstmals einen Hund anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung in Form eines Kurses vorlegen (Sachkundenachweis gemäß § 6a Abs. 9 Landes-Polizeigesetz). Diese Verordnung tritt mit 1. April 2020 in Kraft.

Die Kurse für diese Ausbildung werden von tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen oder von speziell ausgebildeten Tierärzt:innen angeboten.

Nach § 3 des Tiroler Hundesteuergesetzes unterliegt der Abgabenpflicht das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes im Gemeindegebiet.

Zur Entrichtung der Abgabe ist der Halter/die Halterin des Hundes verpflichtet. Als Halter:in aller in einem Haushalt oder in einem Betrieb gehaltenen Hunde gilt der Haushaltsvorstand bzw. der Betriebsinhaber. (Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Prutz lt. Beschluss des Gemeinderates vom 22. November 2018 über die Erhebung einer Hundesteuer)