Fassadensanierung - Zuschuss der Gemeinde Prutz

  • Zur Ortsbildpflege werden Fassadensanierungen von Gebäuden mit Baujahr 1940 und älter durch die Gemeinde Prutz mit 10 % der Sanierungskosten, höchstens jedoch € 726,73, gefördert. 
  • Die Förderung wird nur für den Altbestand und nicht für Zu- und Aufbauten gewährt. 
  • Der Zuschuss erfolgt nur einmalig. Bei einer neuerlichen Sanierung wird kein Zuschuss mehr gewährt.

Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 21.10.2008.

Zuständig