Kundmachung/Bekanntmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl

Aushängezeitraum: 11.04.2024 - 10.06.2024

Anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024 wird gemäß § 39 Abs. 2 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, in der geltenden Fassung, verlautbart:

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