Beurkundung des Todesfalls
Jene Person, die die Anzeige erstattet, hat sich mit einem Ausweis (möglichst mit Lichtbildausweis) zu legitimieren. Dem Standesamt sind die vom Totenbeschauarzt/von der Totenbeschauärztin ausgestellte "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" zu übergeben.
Personaldokumente des/der Verstorbenen soweit vorhanden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
- Heiratsurkunde
bei Verwitweten zusätzlich:
- Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde
bei Geschiedenen zusätzlich:
bei Akademiker:innen zusätzlich:
- urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Gebühren:
- EUR 8,60 für die Sterbeurkunde bzw. die "Abschrift aus dem Sterbebuch"
Hinweis: Die Todesbestätigung ist gebührenfrei.